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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's)
Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der Jobsoftware
Softwareentwicklung
erfolgen ausschließlich zu den allgemeinen Geschäfts- und
Lizenzbedingungen der Bewerbungsmaker
Softwareentwicklung.
Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäfts- und
Lizenzbedingungen der Bewerbungsmaker Softwareentwicklung
abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten als
ausdrücklich ausgeschlossen.
Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus
dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der
Jobsoftware Softwareentwicklung.
VERTRAGSGEGENSTAND
Der Vertragsgegenstand umfasst den gesamten Inhalt der Dateien,
Internet-Dienste, der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers
und der damit verbundenen Leistungen, der Jobsoftware
Softwareentwicklung oder Dritten, digitalisierte Bilder,
Cliparts, die basierend auf diesen allgemeinen Geschäfts- und
Lizenzbedingungen geliefert werden. Der Begriff "Verwendung"
bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das
Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung.
Der Begriff "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1)
Einzelplatzlizenz, sofern dies nicht anderweitig in einem
gültigen, von der Jobsoftware Softwareentwicklung gewährten
Lizenzvertrag (z. B. Bibliothekslizenz, Vertriebs- und
Handelspartnerlizenz, Unternehmenslizenz, Nutzungslizenz)
festgelegt ist.
Der Begriff „Käufer“ bezieht sich auf die Person, die bei der
Jobsoftware Softwareentwicklung eine Version von Jobsoftware
bestellt.
Ist der Käufer nicht Hauptlizenznehmer, ist es dem Käufer laut
den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jobsoftware
Softwareentwicklung untersagt, eine Version von Jobsoftware zu
nutzen.
Der Begriff „Hauptlizenznehmer“ bezieht sich auf die Person
oder Firma, für die sämtliche Jobsoftware Software Produkte
lizenziert wurden.
Bestellt der Hauptlizenznehmer bei der Jobsoftware , so ist er
gleichzeitig der Käufer.
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Jobsoftware gewährleistet dem Käufer / Lizenznehmer, dass
auf dem gelieferten Datenträger (Diskette / CD-ROM) die
vorseitig aufgezeichnet ist und der Datenträger unter den
genannten technischen Mindestvoraussetzungen unter normalen
Betriebsbedingungen fehlerfrei ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Jobsoftware nach
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung
berechtigt.
Jobsoftware gewährleistet der natürlichen oder juristischen
Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der CD-ROM
gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen
Zeitraum von zehn (10) Tagen ab Erhalt der CD-ROM, dass die
CD-ROM im Wesentlichen in der Lage ist, die in der
Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen,
vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen
Hardwarekonfiguration verwendet.
Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der
Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand
unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer der Ware unverzüglich
nach Lieferung durch den Verkäufer, wie dies nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich
anzuzeigen.
Ebenso ist es unverzüglich anzuzeigen, wenn die gelieferte Ware
nicht der bestellten entspricht, bzw. wenn vom Käufer keine
Bestellung getätigt wurde.
Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige, so gilt die
Ware als bestellt.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Jobsoftware berechtigt,
Überprüfungskosten von bis zu 80 Euro zuzüglich Versand- und
Verpackungskosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu
erheben.
Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem
Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
Jobsoftware haftet nicht für Schäden, die nicht im
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere
haftet Jobsoftware nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden auf
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, oder Unmöglichkeit beruht.
Für die Wiederherstellung von Daten haftet Jobsoftware nicht,
es sei denn, dass Jobsoftware den Verlust vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht hat.
Jobsoftware gewährt keine Garantien, Zusicherungen,
Bestimmungen oder Bedingungen, ausdrücklicher oder
stillschweigender Natur, die entweder aus einer
Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus
gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften
abgeleitet werden, hinsichtlich Marktgängigkeit,
Rechtsmängelfreiheit und Integrierung oder Brauchbarkeit für
bestimmte Zwecke.
Ausgenommen hiervon ist vorstehende beschränkte Gewährleistung
sowie jegliche Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung, die
aufgrund nationaler und internationaler Gesetze nicht
ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann oder darf. Mängel
der mitgelieferten CD-ROM und sonstigen Unterlagen werden
innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung
nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben.
Die Kosten der Zusendung trägt der Kunde. Dies geschieht nach
Wahl der Wirtschaftsberatung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben
werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus
sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung und Ersatzlieferung
ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichend Gelegenheit
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne
dass der gewünschte Erfolg eingetreten wäre, wenn sie unmöglich
ist, wenn sie vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar
verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der
Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus
sonstigen Gründen vorliegt.
Das Recht, die Mängel nach Fristsetzung selbst zu beseitigen
und die Kosten hierfür dem Verkäufer aufzuerlegen (§ 633 II
BGB) wird ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, soweit nicht eine Pflicht verletzt wird,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung der
Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches
Unvermögen entsprechend heranzuziehen.
Jobsoftware übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder
Kosten jeglicher Art sowie für Folgeschäden, mittelbare-,
zufällige-, und indirekte Strafschäden, besondere oder sonstige
Schäden sowie für Forderungen oder Schadensersatzansprüche aus
entgangenem Gewinn bzw. Verlusten, auch wenn ein Vertreter von
Jobsoftware über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden,
Ansprüche oder Kosten bzw. über Forderungen Dritter
unterrichtet war.
Die vorgenannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur
soweit nach anwendbaren zwingenden Vorschriften des nationalen
Rechts zulässig.
Die gesamte Haftung von Jobsoftware und seiner Lieferanten im
Rahmen dieses Vertrages, ob vertraglich oder in unerlaubter
Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) begründet, ist auf den
Betrag begrenzt, der für die CD-ROM entrichtet wurde.
Einzelbenutzerlizenz
Jobsoftware erteilt dem Benutzer das Recht zur Benutzung einer Kopie der Jobsoftware Programme auf einem Arbeitsspeicher eines Rechners ( ein einziges an einen Mikrocomputer angeschlossenes Endgerät oder ein einziger Arbeitsplatz eines Rechners oder seines Ersatzes ). Dem Benutzer ist es gestattet, Arbeitskopien für den eigenen Bedarf zu erstellen oder die Programme auf eine Festplatte zu kopieren.
Der Benutzer erwirbt mit diesem Vertrag die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte für das jeweils bestellte Programm.
Jede bestellte Version, ist als Einzelplatz - Lizenz für einen Computer (PC) zu nutzen.
Bei Verlust einem Defekt, Diebstahl, Virenbefall oder Verlust Ihres Computers bzw. Verlust des Datenträgers, besteht kein Anspruch bzw. auf eine kostenlose Lizenz. Für Datensicherungen ist der Lizenzinhaber selbst verantwortlich.
Für Datensicherheit, sowie Verluste von der installierten Software, ist der Besteller von Versionen von Produkten von Jobsoftware, selbst verantwortlich.
Eigentumsrechte
Diese Programme, die Programm-und Datenkonzeption, alle damit verbundenen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, sowie mitgelieferte Handbücher sind Eigentum von Jobsoftware. Durch diesen Vertrag werden keine Eigentumsrechte an der Software oder irgendwelche damit verbundenen Eigentums- oder Verwertungsrechte auf den Erwerber der Programme übertragen.
Sonstige Einschränkungen
Der Erwerber darf die Software nicht vermieten oder verpachten, er kann seine Rechte aus diesem Jobsoftware Lizenzvertrag nicht übertragen.
Die Software darf nicht rückwärtig entwickelt, rückumgesetzt oder rückassembliert werden.
ANGEBOT UND PREISE
Die Angebote von Jobsoftware sind freibleibend und
unverbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen, Internetseiten oder
ähnlichen Medien enthaltenen Angaben sind unverbindlich und
beinhalten keine Zusicherung.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlicher
Mehrwertsteuer sowie Kosten für Transport und Verpackung.
RÜCKGABE
Eine Rückgabe der bestellten Ware kann nur erfolgen, wenn es
sich nicht um eine CD bzw. DVD oder ein anderen Datenträger
handelt. Dies gilt auch insbesondere für Downloads oder
Produkte, die per E-Mail versendet werden.
LIZENZIERUNG
Sie erhalten die Seriennummer/n, per E-Mail. Die jeweilige Seriennummer/n werden erst nach vollständiger Bezahlung der bestellten Ware herausgegeben.
ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Kosten des
Zahlungsverkehrs (Bankgebühren bei Auslandszahlungen,
Nachnahmegebühren, usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des
Käufers.
Der Käufer kann den Kaufpreis per Vorauskasse, Nachnahme oder
über die auf der Internetseite genannten Kreditkarten
begleichen. Der Kaufpreis wird bei Begleichung durch
Kreditkartenzahlung unverzüglich dem Konto des Käufers
belastet. Ist der Käufer bereits Kunde bei Bewerbungsmaker,
kann eine Lieferung auch per Rechnung erfolgen, sofern keine
Zahlungsrückstände aus der Geschäftsbeziehung bestehen. Kommt
der Käufer in Zahlungsverzug, ist Jobsoftware berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8% (Prozent) über dem Basiszinssatz
des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes pro Jahr zu fordern.
Mahngebühren werden jeweils mit 5,50 € in Rechnung
gestellt.
VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch
Jobsoftware zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
Annahmeerklärung (§151 Satz 1 BGB).
Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von
Bewerbungsmaker durch eine Bestätigung unterrichtet, spätestens
aber durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware.
WIDERRUFSRECHT
Produkte von Bewerbungsmaker werden an natürliche Personen,
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
denen, die in dessen Auftrag tätig sind, geliefert. Für das
Widerrufsrecht findet die aktuelle Fassung des HGB §§ 377, §387
für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Anwendung.
LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
Die Lieferung erfolgt ab Werk, das heißt dem Geschäftssitz von
Jobsoftware, an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung an das /
die mit der Versendung beauftragte Unternehmen / Person
übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen. Die Art der Versendung bleibt dem Verkäufer
vorbehalten, soweit nicht vorab eine bestimmte Versandart mit
dem Besteller schriftlich vereinbart worden ist.
LIEFERZEIT
Im Regelfall erfolgt die Übergabe der Ware an den Spediteur
nach Feststellung der Zahlungsmodalitäten.
Bewerbungsmaker behält sich jedoch vor, die Lieferung
nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Jobsoftware
Softwareentwicklung vorzunehmen.
Dies versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Jobsoftware oder
beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend
und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits
eingetretenen Verzuges auftreten.
Sollte Bewerbungsmaker mit einer Lieferung mehr als vier
Wochen in Verzug geraten,
kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen
Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag
zurücktreten.
Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern,
ist Bewerbungsmaker berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
DATENSCHUTZ
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers, werden Daten des
Käufers ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet
und im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert.
Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte
Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies
erforderlich macht.
Alle gespeicherten Daten werden streng vertraulich behandelt
und Dritten nicht zugänglich gemacht.
Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu PayPal als Zahlungsart
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von PayPal integriert. PayPal ist ein Online-Zahlungsdienstleister. Zahlungen werden über sogenannte PayPal-Konten abgewickelt, die virtuelle Privat- oder Geschäftskonten darstellen. Zudem besteht bei PayPal die Möglichkeit, virtuelle Zahlungen über Kreditkarten abzuwickeln, wenn ein Nutzer kein PayPal-Konto unterhält. Ein PayPal-Konto wird über eine E-Mail-Adresse geführt, weshalb es keine klassische Kontonummer gibt. PayPal ermöglicht es, Online-Zahlungen an Dritte auszulösen oder auch Zahlungen zu empfangen. PayPal übernimmt ferner Treuhänderfunktionen und bietet Käuferschutzdienste an.
Die Europäische Betreibergesellschaft von PayPal ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, Luxemburg.
Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an PayPal übermittelt. Mit der Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in die zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.
Bei den an PayPal übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen.
Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird PayPal personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen PayPal und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von PayPal unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.
PayPal gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber PayPal zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von PayPal können unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full abgerufen werden.
ANWENDBARES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen
zwischen Bewerbungsmaker und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht
werden ausgeschlossen.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Hauptsitz von Jobsoftware.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz von Jobsoftware.
EIGENTUMSVORBEHALT
Jobsoftware behält sich das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Käufer
vor.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Erklärungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen in Bezug auf die Software.
Sitz
Jobsoftware
Software Entwicklung und Verlag
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