Überregionale Zeitungsverlage lassen sich Zeitungswerbung gut bezahlen. Eine kleine Anzeige mit circa 20 Quadratzentimetern kostet an einem Samstag zwischen 80.000 und 90.000 Euro.
Zur Internet-Präsentation und zum Betrieb eines Web-Shops hat ein Händler über einen Provider einen Zugang zum Internet gemietet. Die monatlichen Kosten betragen 80 EUR, zudem fallen monatliche Telefongebühren von 50 EUR an. Homepage und Web-Shop wurden zunächst von einem Mitarbeiter eingerichtet, wofür Kosten von 5.000 EUR anfielen. Da der Mitarbeiter mit der laufenden Betreuung überfordert war und technische Probleme auftraten, wurde ein Softwarehaus mit der Überarbeitung und laufenden Aktualisierung beauftragt. Für die Überarbeitung berechnet das Softwarehaus einmalig 10.000 EUR, für die laufende Betreuung 150 EUR monatlich.
Die Kosten für die Anmietung beim Provider und die Telefonkosten sind als laufende Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu beachten ist jedoch, dass diese Kosten nicht unter den allgemeinen Telefonkosten, sondern als "Internetkosten" verbucht werden, um zu verhindern, dass bei einer Betriebsprüfung gegebenenfalls entsprechend höhere Kosten für die private Nutzung betrieblicher Telefone erfasst werden.
Dagegen müssen die Kosten des Softwarehauses für die Überarbeitung der Homepage als "immaterielles Wirtschaftsgut" aktiviert und linear abgeschrieben werden. Zur Länge des Abschreibungszeitraums hat sich die Finanzverwaltung bislang noch nicht geäußert. Da jedoch Internet-Auftritte hohen Aktualitätsanforderungen unterliegen und relativ häufig überarbeitet werden müssen, ist eine Nutzungsdauer der Homepage von 2 bis 3 Jahren angemessen. Ein weiteres Argument für eine derart kurze Nutzungsdauer ist der technische Fortschritt im Internet, der kurzfristig auch zur Berücksichtigung programmiertechnischer Neuerungen führen wird.
(Haufe)
Die Kosten für betrieblich veranlasste Anzeigenwerbungen können Sie zu 100 % als Betriebsausgabe abziehen.
Mit einer Anzeigenwerbung machen Sie auf Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen aufmerksam. Ferner weisen Sie auf Sonderangebote und bestimmte Verkaufsveranstaltungen (z. B. verkaufsoffener Sonntag) hin. Anzeigen können Sie in Tageszeitungen, Fachzeitschriften oder sogar im Internet schalten.
Ihren betrieblich veranlassten Anzeigenaufwand müsen Sie durch Belege nachweisen. Deshlab immer auf die Vollständigkeit hrer Belegsammlung achten. Sollte Ihnen doch einmal ein Beleg verloren gehen, versuchen Sie einen Ersatzbeleg zu bekommen. Falls dies nicht möglich ist, hilft auch ein Eigenbeleg. Auf diesem halten Sie fest wo Sie die Anzeige geschaltet haben, wie hoch der Anzeigenpreis war und aus welchem Grund Sie die Anzeige geschaltet haben. Zum Bewies können Sie die Anzeige ausschneiden und dem Eigenbeleg beifügen und zusammen mit diesem aufbewahren.